Wir bieten eine unabhängige Beratung für Finanzierungen für Beamte, Angestellte und Selbständige für den Bau oder den Kauf von Wohnungen oder Häusern zur Eigennutzung oder Vermietung. Wir vergleichen die Zinsen von etwa 300 Banken, Sparkassen, Versicherungen und Bausparkassen und finden mit Ihnen das für Sie am besten passende Gesamtkonzept. Denn Zinsbindung, Laufzeit, vorhandenes Eigenkapital oder Sondertilgungsrechte können sehr unterschiedlich ausgestaltet werden.
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Versicherungsmakler Freiburg
ViV Finanz- und Versicherungsmakler GmbH - Tel.: 0761 - 296760
Erst einmal sollten Sie herauszufinden, wie hoch der Betrag ist, der monatlich für die Kreditraten zur Verfügung steht. Sein Sie dabei allerdings vorsichtig, denn die Finanzierung einer Immobilie ist eine langfristige Sache. Vergleichen Sie daher nicht nur die Ein- und Ausgaben der letzten Monate, sondern mindestens des gesamten letzten Jahres. Berücksichtigen Sie dabei auch Ihre Zukunftspläne. Eine Familiengründung oder Phasen, in denen Sie zeitweise weniger arbeiten, sollten Sie in Ihrem Darlehensplan berücksichtigen.
Je mehr Eigenkapital Sie investieren, umso mehr profitieren Sie von günstigeren Zinsen und können mit geringeren Laufzeiten des Darlehens insgesamt rechnen. Baufinanzierungsexperten weisen zudem regelmäßig auf die guten Chancen hin, die sich in einer Niedrigzinsphase für Bauherren ergeben. Wenn Sie für Ihre Immobilienfinanzierung einen niedrigen Zinssatz auf möglichst lange Zeit vereinbaren, bleiben Sie vom Risiko verschont, in Zukunft von hohen Ratenzahlungen überrascht zu werden. Darüber hinaus können Sie mit einem Volltilgerdarlehen sicherstellen, dass Ihr Kredit zum Ende der Zinsbindung komplett zurückgezahlt ist.
Während der Laufzeit Ihres Kreditvertrags haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, die Rückzahlung Ihres Darlehens über Sondertilgungen zu beschleunigen. Diese ermöglichen Ihnen, zu bestimmten Terminen zusätzlich zur laufenden Rate einige Prozent der Restschuld direkt zurückzuzahlen. So reduzieren Sie entweder die Restschuld zum Ende der Zinsbindung oder verkürzen bei einem Volltilgerdarlehen direkt die Laufzeit.
Zusätzliche Flexibilität bietet die Vereinbarung eines Tilgungssatzwechsels. Dabei kann die Tilgungsrate bei Bedarf an Veränderungen der Einkommenssituation angepasst werden.
Die Nebenkosten, die beim Kauf einer Immobilie anfallen, dürfen Sie auf keinen Fall unterschätzen, da hier einige Prozent des Kaufpreises als zusätzliche Kosten entstehen. Hier finden Sie einige wichtige Werte: Grunderwerbsteuer: je nach Bundesland 3,50 — 6,5 Prozent; Notar- und Grundbuchkosten: je nach Vorhaben ca. 1,5 bis 2 Prozent; Maklerprovision: frei verhandelbar, oft werden 3,57 Prozent bis 7,14 Prozent verlangt. Weitere Kosten bei einer Immobilienfinanzierung können u.a. Bearbeitungsgebühren, Schätzkosten, Teilauszahlungszuschläge und Bereitstellungszinsen sein.
Zur Beantragung eines Immobiliendarlehens werden verschiedenste Unterlagen von Ihnen benötigt. Vor allem sind dies: persönliche Unterlagen und Unterlagen zur Immobilie.
Persönliche Unterlagen:
Neben dem unterschriebenen Finanzierungsantrag gehören dazu auch immer die Einkommensnachweise. Angestellte reichen im Normalfall die Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate ein, zusätzlich oft auch die letzten ein oder zwei Einkommensteuerbescheide.
Bei Selbstständigen sind unter anderem in der Regel Einkommensteuerbescheide und -erklärungen sowie Bilanzen und Gewinnermittlungen der letzten zwei Jahre einzureichen. Rentner reichen einen aktuellen Rentenbescheid ein. Zum Nachweis des Eigenkapitals sind in der Regel aktuelle Kontoauszüge oder die jeweiligen Vertragsunterlagen bei Bausparguthaben oder anderen Kapitalanlagen einzureichen.
Objektunterlagen:
Vom Verkäufer der Immobilie beziehungsweise vom Bauträger oder Architekten erhalten Sie in der Regel die Unterlagen zur Immobilie. Normalerweise sind dies verschiedene Zeichnungen der Immobilie und eine Flächenberechnung. Hinzu kommen eine Baubeschreibung sowie eine aktuelle Flurkarte oder ein Lageplan. Darüber hinaus ist noch ein – nicht beglaubigter – Grundbuchauszug einzureichen, der in der Regel nicht älter als 3 Monate sein darf, sowie aktuelle Farbfotos der Immobilie (mindestens Vorder- und Rückseite). Außerdem ist noch der Kaufvertrag bzw. Kaufvertragsentwurf erforderlich. Sollten Sie Eigenleistungen planen, sollten diese detailliert aufgelistet werden. Bei der Finanzierung einer Eigentumswohnung ist zusätzlich die Teilungserklärung der Eigentümergemeinschaft einzureichen.
Hier finden Sie die Finanzierungsanfrage um die notwendigen Daten zusammen zu tragen und Unterlagenlisten für unterschiedliche Vorhaben:
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Nach den Regeln der KfW-Förderbank können grundsätzlich alle privaten Immobilienkäufer und Bauherren ein Darlehen bei der KfW beantragen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, die Darlehen sind in der Summe begrenzt. Die einzelnen Förderrichtlinien hängen dabei von der Maßnahme ab, die gefördert werden soll.
Mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm werden z.B. nur der Bau und Kauf von selbstgenutzten Wohnimmobilien gefördert – für vermietete Objekte oder gewerblich genutzte Immobilien kann dieses Programm nicht beantragt werden. Wichtig ist auch, dass es sich um den Hauptwohnsitz des Antragstellers handelt, d.h. Ferienhäuser und ähnliches können Sie nicht über das Wohneigentumsprogramm der KfW finanzieren. Ebenso ist es nicht möglich, eine Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Bauprojekte oder Immobilienkäufe zu finanzieren. Das Wohneigentumsprogramm ist also klar auf das Ziel ausgerichtet, den Erwerb und Bau von Wohneigentum zu fördern.
Beim Programm „Energieeffizient Bauen“ sind die Regeln sogar noch strenger. Die Förderung ist hier zwar für alle Wohnimmobilien möglich (lediglich Ferienhäuser und –wohnungen sind ausgenommen), allerdings ist es erforderlich, dass die Bauten mindestens den Standards eines KfW-Effizienzhauses (70, 55 oder 40) entsprechen. Das KfW-Effizienzhaus ist ein technischer Standard. Dieser legt fest, wie hoch der Energiebedarf einer bestimmten Immobilie im Vergleich zu einem Neubau sein darf, der den Vorgaben der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) entspricht. Ein KfW-Effizienzhaus 55 darf also maximal 55 % der Primärenergie verbrauchen, die ein entsprechender Neubau nach EnEV benötigt. Im KfW-Programm „Energieeffizient Bauen“ wird der Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit zum 1. April 2016 von 50.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht. Durch die neuen, höheren Anforderungen gemäß EnEV entfällt die Förderung für den Standard „KfW-Effizienzhaus 70“. Ein neuer Standard kommt dafür hinzu: „KfW-Effizienzhaus 40 Plus“ mit einem attraktiven Tilgungszuschuss.
Mit dem Baukindergeld gibt es zudem eine weitere Fördermöglichkeit, welche Familien mit Kindern bei Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie unter bestimmten Voraussetzungen nutzen können.
Gerne beraten wir Sie, wie Sie Förderung für Ihr Vorhaben am besten nutzen.
Ein Forward-Darlehen ist ein Anschluss-Darlehensvertrag für eine Immobilienfinanzierung, dessen Auszahlung in die Zukunft gerichtet ist. Der Auszahlungszeitpunkt und die Darlehenssumme richten sich nach den Gegebenheiten der bereits laufenden Immobilienfinanzierung, deren Zinsbindung in den kommenden Jahren ausläuft. Läuft also bei der Finanzierung die Zinsbindung beispielsweise in 2 Jahren aus, so ist auch der Auszahlungszeitpunkt des Forward-Darlehens exakt auf diesen Zeitpunkt im Vertrag vereinbart.
Ein Forward-Darlehen sollte jeder abschließen, der sich einerseits sicher ist, dass er die betreffende Immobilie mindestens bis zum Ende der angedachten Forward-Finanzierung behalten wird, und andererseits von zukünftig steigenden Hypothekenzinsen ausgeht oder sich finanziellen Schwierigkeiten im Falle steigender Hypothekenzinsen ausgesetzt sieht.
Natürlich gibt es aber auch hier einiges zu beachten und ein niedriges Zinsniveau allein ist noch kein ausreichender Grund für den Abschluss eines Forward-Darlehens. Das Wichtigste, auf das es zu achten gilt, ist sicherlich der Zinsaufschlag, den die Banken berechnen. Für jeden Monat bis zur tatsächlichen Auszahlung des Darlehens berechnet die Bank Ihnen eine Gebühr, die sich in einer leichten Erhöhung des Zinssatzes niederschlägt. Pro Monat Vorlaufzeit werden bei einem Forward-Darlehen Aufschläge verlangt, die je nach Anbieter zwischen rund 0,01 und 0,03 Prozentpunkten liegen.
Lassen Sie sich von uns zum Thema Forward-Darlehen beraten. Wir klären gemeinsam mit Ihnen, ob ein Forward-Darlehen in Ihrer aktuellen Situation sinnvoll ist, und welche Zinsbindungs- und Forward-Frist für Sie infrage kommt. Ein Forwarddarlehen ist frühestens 5 Jahre vor Ende der aktuellen Zinsbindung möglich und meist ab etwa 3 Jahren vor dem Auslaufen der aktuellen Zinsbindung sinnvoll und kann wertvolle Planungssicherheit geben.