Glasfassade eines Gebäudes

Betriebs-Inhaltsversicherung

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Gebündelte Geschäftsversicherung

Zur so genannten Betriebs-Inhaltsversicherung zählen der Schutz gegen Risiken wie Feuer, Wasserschäden, Sturm, Glasschäden, Einbruch und Diebstahl.

All diese Sachrisiken können gleichzeitig in einer "Gebündelten Geschäftsversicherung" abgesichert werden - durch die Zusammenfassung in einer solchen Kombipolice lassen sich diese Gefahren und Risiken zu einem deutlich günstigeren Preis und mit weniger Aufwand ver­sichern, als dies durch mehrere Einzelverträge möglich wäre.

Die Gebündelte Geschäftsversicherung kann zudem einen finanziellen Schutz bei Betriebsunterbrechungen einschließen: muss die betriebliche Tätigkeit - etwa nach einem Brand, Rohrbruch oder einem anderen Schaden - zeitweise eingestellt werden, erstattet die Betriebsunterbrechungsversicherung die während dieser Zeit anfallenden Löhne und Gehälter.

Sie bezahlt außerdem Maßnahmen, um die Betriebsfähigkeit zu erhalten oder möglichst schnell wieder herzustellen - zum Beispiel die Kosten für Leihmaschinen. Wir beraten Sie gern zur Betriebsinhaltsversicherung. Jetzt Termin anfragen!

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