Das Zauberwort heißt "Finanzielle Angemessenheit". Damit meint der Versicherer, das er vor dem Erstellen des Versicherungsscheins noch eine Möglichkeit hat, bei der BU Höhe mitzureden. Wenn der Leistungsfall eingetreten ist, kann der Versicherer nicht mehr prüfen. Wenn die 50 %tige Berufsunfähigkeit eingetreten ist, muss der Versicherer 100 % zahlen.
Ganz einfach gesagt, ist die BU eine Summenversicherung oder so steht's auch in Wikipedia:
Anders ist es bei Schadensversicherungen, wie der Haftpflichtversicherung: da wird der tatsächliche Schaden bezahlt.
Nachdem nun jeder Versicherer sein eigenes Süppchen kocht, ist der Markt hier sehr gesplittet bezüglich der maximalen Absicherungshöhe.
Hier eine Übersicht der Aussagen der bei uns beliebtesten Top-Anbieter in alphabetischer Reihenfolge (das ist keine Empfehlung):
Allianz
Die derzeit höchste Absicherungsoption am Markt - wenn da nicht der Durchschnitt der letzten 3 Jahre noch eine Rolle spielen würde!
Alte Leipziger
Was ist denn die BBG? Und wie hoch ist sie?
Hier die BBG der gesetzlichen Rentenversicherung:
Quelle: www.haufe.de
Etwas weniger als bei der Allianz, aber auch hier die Regelung das der Schnitt der letzten 3 Jahre berücksichtigt wird.
Basler
Eine klare Aussage - 60 % vom Bruttoeinkommen.
die Bayerische
Ebenfalls eine klare Aussage - 60 % vom Bruttoeinkommen.
HDI
Auch hier ziehen sich die 60 % durch.
LV 1871
Hier sind wieder die 60 % zu sehen, aber dann wirds etwas kompliziert. Bei uns wird meist auf eine Zweivertragsregelung hin geprüft, so das dies keine große Rolle spielt. Aber man sieht schön wie kompliziert es geregelt werden kann.
Nürnberger
Sehr übersichtliche Regelung.
Volkswohl Bund
Auch hier wird häufig die Zweivertragsregelung eingesetzt, da unsere Mandanten sonst nicht auf Ihre Wunschrenten kämen. Zumal wir den Volkswohl-Bund sehr schätzen für seine hervorragende Risikoprüfung, zu der wir einen sehr guten Kontakt haben.
Wie sie sehen, ist bei der Absicherungshöhe und der Wahl des passenden Anbieters etwas Planung notwendig.
Die Parameter Absicherungsbedarf, vom Versicherer angebotene Absicherungshöhe, Zweivertragsregelung um höhere BU Renten (ab 2.500 Euro) abzusichern, Vereinbarung einer jährlichen Dynamik und die Nachversicherungsgarantie - all das muss bei der Beratung in Betracht gezogen werden. Aber wie geschrieben erst nach der Risikovorabprüfung, denn die entscheidet wesentlich wer denn von den Versicherern noch im Rennen bleibt.
Hier kann auch gut unsere Argumentation und Empfehlung zur frühzeitigen Absicherung bestätigt werden.
Schüler können durch die frühe Absicherung von teils bis zu 1.500 Euro BU Rente mit einer vereinbarten Dynamik zum Karrierestart schon eine ausreichende Absicherung aufgebaut haben.
Studenten können durch Ausbau-/Nachversicherungs- und Karrieregarantien im ersten Job teilweise bis zu 3.000 Euro absichern. Bei vielen Studiengängen und nach ausführlichem Gespräch über die Karriereaussichten und Wünsche entscheiden sich immer mehr Mandanten für eine Zweivertragsregelung. Dazu kommt ein Extra Artikel.